Im ländlichen Raum sind die Wege oft deutlich länger als in urbanen Gebieten. Dies kann im Notfall dazu führen, dass der Rettungsdienst mehr Zeit benötigt, um beim Patienten einzutreffen. Um diese kritische Zeitspanne zu überbrücken, stehen die Helfer-vor-Ort (HvO) als Teil der organisierten Ersten Hilfe bereit. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützen den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst in ländlichen Regionen und verkürzen mit ihrem Standortvorteil und ihrer Ortskenntnis das sogenannte therapiefreie Intervall – den Zeitraum, in dem Patienten im Notfall keine Behandlung erhalten. Sie leisten bei zeitkritischen Einsätzen lebensrettende Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und untersützten diesen bei der Arbeit.
Auch die Ehrenamtlichen der BRK-Bereitschaft Mistelgau sorgen mit ihrem Helfer-vor-Ort-Dienst für schnelle Hilfe im Notfall an den Standorten in Mistelgau, Eckersdorf, Hummeltal, Mistelbach, Gesees, Glashütten, Obernsees, westlicher Stadtrand Bayreuth. Mit zehn aktiven Helfern-vor-Ort sind sie rund 250-mal pro Jahr im Einsatz. Diese Einsätze leisten die Ehrenamtlichen freiwillig, in ihrer Freizeit und ohne Entgelt.
Spende durch Ortsverband Bayerischen Bauernverbandes Kreisverband Bayreuth
Die Arbeit der Ehrenamtlichen wird von der Bevölkerung sehr geschätzt, insbesondere vom Ortsverband Plösen-Gollenbach des Bayerischen Bauernverbandes Kreisverband Bayreuth. Seit über 20 Jahren unterstützt der Ortsverband Plösen-Gollenbach die BRK-Bereitschaft Mistelgau und deren Helfer-vor-Ort-Dienst mit Spenden. Auch in diesem Jahr überreichte die Kreisbäuerin Angelika Seyferth eine Spende in Höhe von 400 Euro an Benjamin Lindner, den Bereitschaftsleiter der BRK-Bereitschaft Mistelgau, für den HvO-Dienst. Das gesammelte Geld stammt aus dem Erlös der Kuchenverkäufe des Bayerischen Bauernverbandes während der Vortragsveranstaltungen des Bildungswerkes des Bayerischen Bauernverbandes.
Die BRK-Bereitschaft Mistelgau ist zur Aufrechterhaltung des HvO-Dienstes dringend auf die Unterstützung durch die Bürgerschaft angewiesen, da die Kosten für Fahrzeug, Treibstoff und Instandhaltung dieser Leistung von keinem Kostenträger refinanziert werden.