Einladung zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen – 21. März 2025 (Wahlausschreibung)

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Einladung zur Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes, des Haushaltsausschusses und der Delegierten zur Bezirks- und Landesversammlung.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes, des Haushaltsausschusses und der Delegierten zur Bezirks- und Landesversammlung gemäß § 26 der Satzung

Hiermit ergeht an alle Mitglieder des BRK Kreisverband Bayreuth die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen am Freitag, 21. März 2025, 18.00 Uhr, in der Bärenhalle, Hirtenackerstraße 47, 95463 Bindlach

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Grußworte
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Finanzbericht durch den Schatzmeister
5. Bericht durch den Haushaltsausschuss-Vorsitzenden
6. Bericht durch den Wahlvorbereitungsausschuss
7. Bildung eines Wahlausschusses
8. Durchführung der Neuwahlen

Anträge zur Mitgliederversammlung sind bis zum 10.03.2025 mit dem HinweisAnträge zur Mitgliederversammlungbeim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Bayreuth, Hindenburgstraße 10, 95445 Bayreuth, einzureichen.

Peter Maisel, Vorsitzender

Wahlausschreibung

Wahlausschreibung für die Wahlen der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten am Freitag, 21.03.2025, 18:00 Uhr in der Bärenhalle, Hirtenackerstraße 47, 95463 Bindlach gemäß §§ 26, 28,54 der Satzung des BRK und §§ 2 und 3 der Wahlordnung des BRK hat der Wahlvorbereitungsausschuss folgende Wahlausschreibung erlassen.

Gemäß § 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:

1. Vorsitzender (m/w/d)
2. erster stv. Vorsitzender (m/w/d)
3. zweiter stv. Vorsitzender (m/w/d)
4. Chefarzt (m/w/d)
5. Stv. Chefarzt (m/w/d)
6. Schatzmeister (m/w/d)
7. Stv. Schatzmeister (m/w/d)
8. Justiziar (m/w/d)
9. Konventionsbeauftragter (m/w/d)
10. 7 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder für den Haushaltsausschuss
11. Übertragung der Benennung der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirks- und Landesversammlung nach § 26 Abs. 1 Satz 3, BRK-Satzung auf den Vorstand
12. 4 Delegierte und 4 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
13. 2 Delegierte und 2 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung

Nach § 28 Abs. 4 der BRK-Satzung soll einer der Vorsitzenden eine Frau sein.
Wahl- und Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder im BRK-Kreisverband Bayreuth ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Wahlvorschläge sind gem. § 3 der Wahlordnung des BRK zu richte bis spätestens zum 10.03.2025 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) mit dem Hinweis Wahlvorbereitungsausschussbeim Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Bayreuth, Hindenburgstraße 10, 95445 Bayreuth, einzureichen.

Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wird (wahlen2025@brk-bayreuth.de) und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Sämtliche Wahlbewerber (m/w/d) müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Mitglied im Bayerischen Roten Kreuz sein. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfrist wirksam zurückgenommen werden.

Hinweis:

In den Kreisvorstand oder in den Haushaltsausschuss sind hauptamtliche Mitarbeiter des Kreisverbandes nicht passiv wahlberechtigt (nicht wählbar). „Hauptamtlich“ bedeutet jegliches Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung). Personen, die gem. § 52 BRK-Satzung als Ehrenamtliche eine Zuwendung erhalten, sind in der Regel nicht hauptamtlich beschäftigt und daher wählbar.

Der Wahlvorbereitungsausschuss

Hans Joachim Seibel – Vorsitzender     Florian Förster – Beisitzer      Markus Ruckdeschel – Beisitzer