Das 2014 neugeschaffene Berufsbild des Notfallsanitäters ist die höchste nicht-ärztliche Qualifikationsebene im deutschen Rettungswesen. Seit Dezember 2019 ist es nun auch Notfallsanitäter/innen in Bayern erlaubt, bestimmte heilkundliche Maßnahmen die bis dahin ausschließlich Ärzt/innen vorbehalten waren, eigenständig durchzuführen. Dies stellt einen Meilenstein in der Geschichte des bayerischen Rettungswesens dar!
Im Rahmen einer Feierstunde wurden am 7. Januar 2020 54 Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation des Notfallsanitäters offiziell mit ihren neuen Aufgaben betraut. Der ärztliche Leiter Rettungsdienst der Region Bayreuth/Kulmbach, Dr. med. Stefan Eigl, überreichte zusammen mit Markus Ruckdeschel (BRK Kreisgeschäftsführer Kreisverband Bayreuth) den Notfallsanitäter/innen des BRK Rettungsdienstes während der Veranstaltung ihre Delegations-Urkunden.
Zum Erlangen ihrer neuen notfallmedizinischen Kompetenzen gratulierten den Mitarbeiter/innen auch Jürgen Ganzleben (stv. Leiter Rettungsdienst des BRK Kreisverbandes Bayreuth) und Roland Wittich (Personalratsvorsitzender des BRK Kreisverbandes Bayreuth).
Die neuen Kompetenzen erfordern in ihrer Anwendung hohe Sorgfalt und Verantwortung aller Beteiligten. Die dafür notwendigen Vorgaben und Abläufe wurden von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst unter Federführung des Bayerischen Innenministeriums entwickelt, und werden nun, in Abstimmung mit den durchführenden Organisationen im Rettungsdienst, Zug um Zug umgesetzt.
Zum Beispiel dürfen seit Dezember 2019 Notfallsanitäter an der Einsatzstelle, auch ohne einen Arzt vor Ort, bei bestimmten und klar vorgegebenen Verletzungen oder Erkrankungen einen Infusionszugang legen oder Schmerzmittel nach exakter Dosierungsvorgabe verabreichen. Damit werden Notärzte entlastet und können flexibler für Einsätze bei akuter Lebensgefahr oder zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden eingesetzt werden. Ein klarer Vorteil und eine Verbesserung für die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Bayern.
Gemäß Bayerischem Rettungsdienstgesetz ist der regional zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst für die Delegation der Maßnahmen, sowie die Kontrolle der sachgerechten Durchführung und Dokumentation, verantwortlich. Dies setzt ein hohes Maß an Vertrauen in die Mitarbeiter des Rettungsdienstes voraus, welches sich im BRK Kreisverband Bayreuth aufgrund der langjährigen gemeinsamen Einsatzpraxis im Notarztwagen und Rettungshubschrauber Christoph 20 entwickelt und gefestigt hat.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst – Dr. Stefan Eigl – und der Kreisgeschäftsführer des BRK Kreisverbandes Bayreuth – Markus Ruckdeschel – bitten deshalb auch alle Ärzte und Kliniken im Bayreuther Rettungsdienstbereiches, die Notfallsanitäter in der Durchführung ihrer neuen Aufgaben zu unterstützen, um dem gemeinsamen Ziel einer schnellen und effektiven Notfallversorgung der Bevölkerung rund um die Uhr an 365 Tagen gerecht zu werden.
Der BRK Kreisverband Bayreuth ist besonders stolz darauf, dass es ihm gelungen ist seit 2014 alle in seinem BRK Rettungsdienst beschäftigten, ehemaligen Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter weiter zu qualifizieren. Tagtäglich leisten diese zusammen mit neu an der BRK Berufsschule Rettung in Bayreuth ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin dauert 3 Jahre und sieht neben theoretischer Ausbildung ebenfalls Praxisblöcke in den Lehrrettungswachen und Kliniken vor.