Liebe Bewohner, liebe Angehörige,
mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung dafür ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen:
+ Möglich ist der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson mit fester Besuchszeit (1/2 Stunden/Tag) im Erdgeschoss/Cafeteria.
+ Der Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden.
+ Sowohl der Besucher als auch die besuchte Person müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. (Besucher haben diesen selbst mit zu bringen!)
+ Die Einrichtungen müssen Schutz- und Hygienekonzepte vorlegen und beispielsweise Vorkehrungen für einen kontrollierten Zugang, Besuchsräume, Besuchszonen, etc. treffen.
+ Bei jedem Besucher, wird bei Eintritt eine Symptomabfrage, sowie Temperaturmessung durchgeführt. Es haben nur Personen im gesunden Zustand (ohne Anzeichen einer Covid-Infektion bzw. grippeähnlichen Symptomen) Zutritt zur Einrichtung.
+ Besuchszeiten entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsblättern: