Über das BRK Bayreuth

Das Bayerische Rote Kreuz KdöR ist Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband zugleich und mit seinen drei einsatzführenden Gemeinschaften (Bereitschaften, Berg- und Wasserwacht) eine wesentliche Säule und verlässlicher Partner der Behörden für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in der Region. Als großer Sozial- und Gesundheitsdienstleister, sowie Bildungsträger und Durchführender des Rettungsdienstes umfasst das Leistungsangebot des BRK Kreisverbandes Bayreuth in der Region insbesondere folgendes Leitungsspektrum:

Sanitäts- und Rettungsdienst mit öffentlich-rechtlichem Krankentransport, Notfallrettung und arztbegleiteten Patiententransport, ergänzt durch Berg-, Land-, Luft- und Wasserrettung. Integrierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach, Blutspenden, Betreutes Wohnen, zwei ambulante Pflegedienste und zwei stationäre Pflegeeinrichtungen, Patientenfahrdienst, Menüservice „Essen-auf-Rädern“, Hausnotruf mit eigener Hausnotrufzentrale, allgemeine Sozialarbeit, Senioren- und Migrationsberatung, zwei Kindertageseinrichtungen, betreutes Reisen, Ferienfreizeiten, RotKreuz-Laden, Kleiderkammer, Flohmarkt, Breitenausbildung in der Ersten Hilfe, Berufsfachschulen für Pflege, Pflegehilfe und Rettungsdienst, Kompetenzzentrum für Fort- und Weiterbildung in Rettungsdienst und Pflege, Schülerwohnheim (Hostel). Im Rahmen der Pandemieprävention und Gefahrenabwehr betreibt das BRK mehrere Impf- und Testzentren in der Region.

Darüber hinaus bildet das Bayerische Rote Kreuz – Kreisverband Bayreuth mit seinen administrativen- und Serviceleistungen auch die übergreifende Organisationsstruktur für die ehrenamtlichen Gemeinschaften der Bereitschaften, der Bergwacht, des Jugendrotkreuzes sowie der Wasserwacht in Stadt und Landkreis Bayreuth.

Einrichtungen

Eine Übersicht aller Einrichtungen mit einer eigenen Internetpräsenz

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Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

Menschlichkeit

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit

In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.